Das Landgericht Passau ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und eines von 22 Landgerichten in Bayern, Deutschland. Es hat seinen Sitz in der Stadt Passau und ist zuständig für den Landgerichtsbezirk Passau, der die Landkreise Passau und Freyung-Grafenau sowie Teile der Landkreise Deggendorf und Rottal-Inn umfasst.
Das Landgericht Passau ist in erster Instanz zuständig für Zivil-, Familien- und Strafsachen. Es entscheidet über Klagen in unterschiedlichen Rechtsbereichen wie beispielsweise Vertragsrecht, Erbrecht, Familienrecht oder Verkehrsrecht. Zudem führt es Strafverfahren durch und spricht in Strafsachen Urteile.
Im Bezirk des Landgerichts Passau gibt es mehrere Amtsgerichte, die untergeordnet sind und als Gerichte erster Instanz fungieren. Einsprüche gegen Entscheidungen des Amtsgerichts Passau werden beim Landgericht Passau verhandelt.
Das Landgericht Passau ist Teil des Oberlandesgerichtsbezirks München und unterliegt der Dienstaufsicht des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz.
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